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Vermittlung vom Energieausweis zu Wohn –und Geschäftshäusern, Mehrfamilienhäusern

Gern vermitteln wir für Sie als Hauseigentümer den Energieausweis für Ihre Immobilie.

Wir arbeiten mit einem BAFA zugelassenen Gebäude Energie Berater aus der Region zusammen und können Ihnen eine schnelle, zuverlässige sowie reibungslose Beratung in energetischen Fragen durch unseren Berater zusichern.

Die Bundesregierung hat am 27.06.2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Mit der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude ab 2008 zur Pflicht.

Es werden zwischen zwei unterschiedlichen Ausweisen unterschieden:

Verbrauchsausweis

  • Erstellt auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs
  • Abhängig vom Verhalten des jeweiligen Bewohners
  • Sehr einfaches und kostengünstiges Verfahren
  • Ab sofort 10 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum

Bedarfsausweis:

  • Auf Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs erstellt
  • Enthält objektive Aussagen zur Gebäude –und Anlagenqualität, unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Detaillierte Datenerfassung notwendig
  • 10 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum
  • Ist ab dem 01.10.2008 für Häuser mit weniger als 5 Wohneinheiten Pflicht
  • Ab dem 01.10.2008 sind für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, nur noch Bedarfsausweise zulässig.
  • Ausnahmen bestehen wenn beim bau selbst oder durch spätere Modernisierung mind. das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.August 1977 erreicht wird.

Ab Wann wird der Energieausweis Pflicht?

  • Ab dem 01. Juli 2008 für Wohngebäude mit Baujahr 1965 oder früher
  • Ab dem 01. Juli 2009 gilt dies für alle Wohngebäude
  • Erst ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im
    Verkaufs –oder Vermietungsfall Energieausweise vorgelegt werden.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns hierzu eine Anfrage. Gerne übermitteln wir Ihre Anfrage an unseren Energieberater weiter.

Oder fordern Sie entsprechendes Infomaterial und Fragen uns zu den einzelnen Konditionen.

Energiepasserstellung

Der Energiepass weist den Kennwert des Primärenergiebedarfs des Gebäudes aus. Dies beinhaltet die im Gebäude selbst benötigte Energie für Heizung und Warmwasserbereitung sowie die Energie, die für die Aufbereitung und den Transport des Energieträgers zum Gebäude aufgewendet worden ist.
Über die allgemeinen Gebäudedaten kann das Haus mit dem Energiepass energetisch bewertet werden.

Der Energiepass informiert über die Qualität der Gebäudehülle.

Die CO2 -Emissionen geben Auskunft über die Umweltbelastung

Der Endenergiebedarf gibt Aufschluss über die Kosten, die für die Wärme im Haus zu erwarten sind.

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